Förderprogramm einfach erklärt: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität und die Umsetzung der Verkehrswende. Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ unterstützt daher gezielt den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Freistaat. Bastian Ritter, Projektmanager bei der Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern, erklärt im folgenden Interview, wie Sie an dem Förderprogramm teilnehmen können. Außerdem erhalten Sie wertvolle Einblicke von Stefan Sulzenbacher, Teamleiter Innovative Geschäftsmodelle bei der Regensburger Energie- und Wasserversorgung REWAG, der bereits mehrfach von dem Förderprogramm profitiert hat.

Förderprogramm einfach erklärt: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“


Bastian, für wen ist das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ in erster Linie gedacht?

Bastian Ritter: Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen. Das heißt, sowohl natürliche als auch juristische Personen. Das Programm ist insbesondere für Kommunen und Landkreise, aber auch Stadtwerke geeignet. Behörden bzw. Dienststellen der Bundesländer und des Bundes sind leider nicht förderfähig, da hier die Gelder vom Fördermittelgeber wieder an selbigen zurückfließen würden. Auch Gesellschaftsformen wie z. B. GbRs wären nicht förderfähig. Grundsätzlich ist es so, dass nahezu jeder, auch eine Privatperson, die eine Ladeinfrastruktur vor ihrem kleinen Laden oder auf einem Privatgrundstück errichten möchte, einen Antrag stellen kann. Ganz wichtig ist aber, dass die öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet ist. Ansonsten ist der zulässige Personenkreis erstmal sehr offen gehalten.

Was genau wird mit diesem Förderprogramm unterstützt?

Bastian Ritter: Einmal die Ladesäule selbst und dann natürlich auch der Netzanschluss. Die Ladesäulen umfassen nicht nur die Hardware wie Stecker und Säule selbst, sondern auch die Leistungseinheit, das Lastmanagement, die Parkplatzmarkierung oder z. B. den Anfahrschutz der Ladesäule. Förderfähig sind ebenfalls die Inbetriebnahme und die Installation.
Beim Netzanschluss sind dann Kosten wie der Baukostenzuschuss, aber auch z. B. Pufferspeicher oder ganze Transformatoren förderfähig, also ein recht breites Spektrum.

Gibt es Einschränkungen oder Begrenzungen, z. B. auf bestimmte Anlagentypen oder Netzanschlüsse?

Bastian Ritter: Natürlich nimmt die Förderrichtlinie auch gewisse Einschränkungen vor. Die Elektromobilität ist mittlerweile schon weit fortgeschritten, so dass wir uns aktuell ganz klar in Richtung Massenmarkt bewegen. Aus diesem Grund sind wir mit dem Fördermittelgeber, dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, zu der Erkenntnis gekommen, dass einzelne Ladepunkte, also der Klassiker der Anfänge, eine einzelne Ladesäule oder ein einzelner Ladepunkt vor dem Rathaus, den heutigen Bedarf nicht mehr decken können. Dementsprechend ist im Förderaufruf eine Mindestanzahl von Ladepunkten definiert, so dass an einem Ladeort zuletzt mindestens vier Normalladepunkte oder zwei Schnellladepunkte beantragt und letztendlich auch errichtet werden müssen. Auch eine Obergrenze wurde zuletzt im Aufruf definiert. Dies begründet sich durch die Tatsache, dass große Schnellladeparks heute bereits rentabel betrieben werden können und entsprechend nicht mehr gefördert werden müssen. Entsprechend konnten zuletzt maximal vier Schnellladepunkte pro Ladeort beantragt werden bzw. maximal 20 Normalladepunkte.

Gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen?

Bastian Ritter: Ja, die gibt es. Diese stellen aber meist keine großen Hürden dar, die nicht erfüllt werden könnten. So fordert die Richtlinie hinsichtlich des Themas öffentliche Zugänglichkeit z.B., dass die Ladepunkte 24 Stunden öffentlich zugänglich sein müssen. Es ist ebenfalls zulässig, dass die Ladepunkte nur 12 Stunden pro Werktag zugänglich sind. Dies stellt dann allerdings die Untergrenze dar und hat eine Halbierung der Förderung zur Folge.
Eine weitere Bedingung wäre zudem, dass die Ladepunkte mit 100 Prozent Ökostrom versorgt werden müssen. Aber auch das ist heute kein großes Hindernis mehr. So braucht es lediglich einen hundertprozentigen Ökostromtarifvertrag des Stromanbieters, der die Ökostromversorgung der Ladepunkte sicherstellt.
Zudem ist vielleicht noch erwähnenswert, dass die Mindestbetriebsdauer der über das Programm geförderten Ladepunkte sechs Jahre beträgt. Dies bedeutet konkret, dass mittels dieses Programms geförderte Ladepunkte mindestens sechs Jahre betrieben werden müssen und in dieser Zeit auch sämtliche Bedingungen und Vorgaben der Richtlinie, wie z.B. der Betrieb mit 100 Prozent Ökostrom, erfüllt werden müssen. Nach diesen sechs Jahren Mindestbetriebsdauer sind keinerlei Vorgaben mehr zu beachten und so können die Ladepunkte nach freiem Gusto weiterverwendet, abgebaut, weiterverkauft oder sonstiges werden.

Ist das auch alles im Förderaufruf beschrieben?

Bastian Ritter: Sämtliche hier genannten Ausführungen sind in Richtlinie und Aufruf ausführlich beschrieben. Darüber hinaus bieten wir ebenfalls kurz vor Beginn der Antragsstellung oder wenn diese unmittelbar begonnen hat entsprechende Online-Sprechstunden bzw. Online-Informationsveranstaltungen an. In diesen führe ich die Personen unter anderem auch nochmal durch das Online-Antragsformular, so dass die Antragstellung danach wirklich für jeden kinderleicht durchzuführen sein sollte. Die Infoveranstaltungen werden in der Regel auch immer stark nachgefragt und wir bekommen auch immer sehr positive Rückmeldungen. Die Teilnahme an den Online-Events ist zudem bewusst sehr niederschwellig gestaltet, so dass keine vorherige Anmeldung notwendig ist, sondern sich direkt über Microsoft Teams eingewählt werden kann. Über bevorstehende Veranstaltungen informieren wir über unserer Homepage bzw. Über die Seite des Förderprogrammes und auch über unseren Newsletter. Interessenten schreiben mir am besten eine kurze Mail mit dem Aufnahmewunsch an: Per Mail kontaktieren.

Vom Förderprogramm Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Bayern 2.0 profitieren sowohl Privatpersonen und Unternehmen, als auch Kommunen, Landkreise und Stadtwerke.

Bastian RitterProjektmanager, Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern


Was kann ich dann so an Zuschuss erwarten?

Bastian Ritter: Im Rahmen dieses Förderprogramms beträgt der maximale Fördersatz 40 Prozent bzw. Bei Erfüllung eines oder mehrerer Zusatzkriterium 50 Prozent. Neben dem Fördersatz selbst gibt es zudem ebenfalls Obergrenzen. Diese liegen bei einem Normalladepunkt bei 2.500 Euro. Wenn der Aufbau eines Ladepunktes entsprechend vereinfacht dargestellt 5.000 Euro kostet, dann würden bei einem Fördersatz von 50 Prozent entsprechend 2.500 Euro bezuschusst werden, dass in diesem skizzierten Fall auch gleichzeitig die max. Obergrenze darstellen würde.
Für Schnellladepunkte, die in der Errichtung deutlich teurer sind, liegt auch die Obergrenze höher. Der Fördersatz mit 40 bzw. 50 Prozent bleibt identisch. Dies bedeutet, dass der Aufbau von Schnellladepunkten, je nach maximal möglicher Ladeleistung und möglichem internen Pufferspeicher, mit bis zu 10.000 bzw. 25.000 Euro bezuschusst werden können. Ein wichtiger Hinweis vielleicht noch an dieser Stelle. Die genannten Beträge beziehen sich immer auf einen Ladepunkt, also nicht auf die Ladesäule. Klassischerweise besitzt eine Ladesäule meist zwei Ladepunkte. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Schnellladesäule mit zwei Ladepunkten mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden kann. Für die Schaffung des Netzanschlusses werden zudem bis zu 20.000 Euro gewährt.

Stefan, die REWAG hat dieses Förderprogramm schon mehrfach in Anspruch genommen. Was genau habt ihr fördern lassen?

Stefan Sulzenbacher: Gefördert wurden vor allem Normalladepunkte, also Ladepunkte bis 22 kW für den öffentlichen Raum.

War diese Antragstellung kompliziert? Und wie lange hat sie gedauert?

Stefan Sulzenbacher: Tatsächlich ist der Förderantrag des Freistaates vieles, aber nicht kompliziert. Das Ausfüllen des Antrags ist wirklich einfach und geht sehr schnell. Auch die Bearbeitungszeit ist mit wenigen Wochen äußerst zügig. Also von unserer Seite ist das perfekt. Dazwischen zu koordinieren mit den Ämtern, mit den Behörden und so weiter, das ist viel schwieriger, als den Antrag zu stellen.

Wie war der Ablauf der Umsetzung der Fördermaßnahme und ab wann erfolgte die Auszahlung der Fördermittel?

Stefan Sulzenbacher: Die Umsetzung hängt jetzt nicht so sehr von der Förderung ab, sondern vielmehr von den Baufirmen, von den Behörden und von den Genehmigungen, die benötigt werden. Das ist eigentlich, wie gesagt, viel komplizierter als die Förderung selbst.
Wenn die Baustelle dann abgeschlossen ist, also die Ladestation in Betrieb ist, dann ist auch hier die Abwicklung des Förderantrages relativ einfach. Also wirklich mit wenigen Klicks und in kurzer Zeit. Und die Auszahlung der Mittel ist auch sehr schnell erfolgt. Das waren in der Regel ein paar Wochen nach der Antragstellung. Dann ist das Geld auf dem Konto.

Wie hoch war die Förderung bei Euch?

Stefan Sulzenbacher: Wir haben bisher insgesamt ca. 770.000 Euro an Fördermitteln über verschiedene Calls erhalten. Dies hat dazu beigetragen, dass wir im Bereich der Normalladepunkte Gesamtinvestitionen von über 2 Mio. Euro getätigt haben.

Ich kann das Förderprogramm Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 jedem weiterempfehlen. Die Antragstellung ist super einfach und es ist immer eine Ansprechperson verfügbar, um Fragen zu klären.

Stefan SulzenbacherTeamleiter Innovative Geschäftsmodelle, REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG


Wie hast Du den Prozess der Antragstellung für das Förderprogramm empfunden?

Stefan Sulzenbacher: Wir haben schon einige Calls in Anspruch genommen. Das heißt, wir kennen die Förderungen zum großen Teil schon. Aber, was ich besonders gut fand, war eben, dass es die Möglichkeit gibt, eine regelmäßige Sprechstunde in Anspruch zu nehmen, um eventuell Fragen nochmal ganz kurz und genau klären zu lassen. Ansonsten war der Fördercall wirklich hervorragend beschrieben.
Wichtig ist aber, dass sich vorher, bevor die Förderung beantragt wird, idealerweise natürlich schon Gedanken gemacht wird, wo will ich was fördern lassen und was will ich fördern lassen. Und es schadet auch nicht, schon ein grobes Verständnis davon zu haben, welche Elemente einen erwarten. Das heißt, ob das jetzt nur eine Ladestation ist, ob Netzanschluss, ob ein Anfahrschutz dabei sein muss, wie die Markierung ausschauen soll etc. Das schadet nicht, aber das sind die Hausaufgaben, die natürlich vorher gemacht werden müssen.
Aber generell ist dieses Förderprogramm eines der Förderprogramme, wo ich wirklich sage, das ist, ohne einen einzigen negativen Punkt sofort weiterzuempfehlen. Es gibt andere, die sich da noch eine Scheibe abschneiden könnten.

Bastian, diese Fördermaßnahmen erfolgen über entsprechende Förderaufrufe. Wie oft gibt es die und wie erfahre ich, wann es einen neuen Förderaufruf gibt?

Bastian Ritter: Richtig. Bei dem Programm handelt es sich um ein aufrufbasiertes Förderprogramm, d. h. Anträge können nur während entsprechender Förderaufrufe gestellt werden. In der Regel bzw. in der Vergangenheit war es so, dass wir einen Förderaufruf pro Jahr abgewickelt haben. Am besten ist es sich in unseren exklusiven Newsletterverteiler aufnehmen zu lassen. Denn über diesen informieren wir maximal einmal pro Monat über bevorstehende Förderprogramme, aber auch weitere interessante Themen rund um die Elektromobilität. Mit Hilfe des Newsletters ist man also immer ganz vorne mit dabei, was neueste Informationen angeht. Wie bereits erwähnt: Wer sich in den Verteiler aufnehmen lassen möchte, mailt bitte an Per Mail kontaktieren.

Erfolgt die Antragstellung dann bei Euch und bis wann müssen die Unterlagen spätestens eingereicht werden?

Bastian Ritter: Genau, die Anträge werden über unser Online-Antragsformular eingereicht und landen dann auf unseren Schreibtischen. Zu beachten ist zudem, dass es eine von uns festgelegte Antragsfrist gibt, die in der Regel zwischen vier und acht Wochen beträgt. Nur in diesem Zeitraum ist eine entsprechende Antragseinreichung über das Online-System möglich. Entsprechend steht das Online-Antragsformular auch nur während dieses Antragstellungszeitraums zur Verfügung.

Wie viele Ladepunkte wurden bisher genehmigt?

Bastian Ritter: Stefan hat es ja bereits erwähnt, dass allein die REWAG bislang 770.000 Euro an Förderungen erhalten hat. Insgesamt wurden Stand heute Bescheide mit einer Gesamtsumme von rund 35 Millionen Euro versendet, mit dessen Unterstützung der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern gestützt und beschleunigt werden konnte. Das Programm läuft seit dem Jahr 2017, also zum heutigen Zeitpunkt bereits seit über sieben Jahren. In diesem Zeitraum konnten bislang Zuwendungsbescheide für über 7.000 öffentliche Ladepunkte in Bayern verschickt werden.

In welchem Regierungsbezirk wurden in diesem Zeitraum die meisten Ladepunkte gefördert?

Bastian Ritter: Das ist eindeutig Oberbayern. Dies liegt aber ganz einfach daran, dass Oberbayern der flächenmäßig, als auch aus Sicht der Einwohnerzahlen, mit Abstand größte Regierungsbezirk in Bayern ist. Auf Flächen- und Einwohnerzahlen bereinigt runtergebrochen kann resümiert werden, dass die Förderung recht gleichmäßig verteilt in die verschiedenen Regierungsbezirke Bayerns geflossen ist.

Welche Botschaft möchtet ihr den potenziellen Antragstellern mit auf den Weg geben?

Bastian Ritter: Letztendlich hat es Stefan schon kurz angedeutet. Wir haben in Bayern das große Glück, dass wir ein sehr kleiner, fast familiärer Projektträger sind und Interessierte und Antragsteller bei Bedarf entsprechend umfangreich betreuen können. Daher muss vor der Antragstellung und Abwicklung wirklich niemand größere Ängste haben. Wenn es Schwierigkeiten gibt oder eine Frage beim Ausfüllen des Online-Antrags auftaucht, dann stehen meine Kolleginnen und Kollegen, als auch ich, telefonisch oder per Mail tatkräftig zur Seite. Und bisher ist es uns eigentlich wirklich immer gelungen, auch Antragsteller mit keinerlei Fördererfahrung sicher ans Ziel zu bringen, so dass am Ende auch die entsprechende Förderung ausgezahlt werden konnte.

Stefan Sulzenbacher: Dem kann ich mich nur anschließen. Es gibt keinen Grund vor diesem Fördercall Angst zu haben. Es müssen ein paar Hausaufgaben vorher erledigt werden, wie ich schon gesagt habe, aber am Ende des Tages ist es tatsächlich so, dass die Antragstellung sehr einfach ist und wenn es Fragen gibt, dann gibt es Ansprechpartner, wie zum Beispiel Bastian, der die Fragen dann auch zufriedenstellend beantworten kann.


Das Interview führte Barbara Groll, Marketing bei der Bayern Innovativ GmbH.

Hören Sie sich das vollständige Interview als Podcast an:

Förderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Bayern

Sie möchten mehr über das Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" erfahren? Dann hören Sie sich diese Folge mit Stefan Sulzenbacher, Teamleiter Innovative Geschäftsmodelle bei der REWAG und Bastian Ritter, Technologe und Projektmanager bei der Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern an.

Ihr Kontakt

Bastian Ritter

Bayern Innovativ Newsservice

Sie möchten regelmäßige Updates zu den Branchen, Technologie- und Themenfeldern von Bayern Innovativ erhalten? Bei unserem Newsservice sind Sie genau richtig!

Jetzt kostenlos anmelden