Europäisches Medienfreiheitsgesetz

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07.05.2024

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz, ein neues Regelwerk zum Schutz der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien ist in Kraft getreten. Die neuen Rechtsvorschriften schützen redaktionelle Entscheidungen vor politischer Einflussnahme und richten sich gegen die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten. 

Konkret wird das Europäische Medienfreiheitsgesetz

  • die redaktionelle Unabhängigkeit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die tatsächliche redaktionelle Freiheit der Mediendienstanbieter zu achten und zugleich den Schutz journalistischer Quellen, auch vor dem Einsatz von Spähsoftware, zu verbessern;
  • die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gewährleisten, u.a. dadurch, dass eine angemessene, nachhaltige und berechenbare Finanzierung garantiert und die Transparenz bei der Ernennung der Leiter bzw. der Vorstände der öffentlich-rechtlichen Medien gefördert wird;
  • die Transparenz von Medieneigentum sicherstellen, indem gezielte obligatorische Informationen (z. B. Firmenamen, Kontaktdaten, Eigentumsverhältnisse) offengelegt werden;
  • Schutzmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten durch sehr große Online-Plattformen, wenn diese Inhalte nach beruflichen Standards erstellt wurden, aber als mit den Geschäftsbedingungen unvereinbar angesehen werden;
  • ein Recht auf individuelle Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten einführen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können;
  • sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen erheblicher Medienmarktkonzentrationen auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit im Wege einer Prüfung des Medienpluralismus bewerten;
  • eine Methode zur transparenten Publikumsmessung für Mediendienstanbieter und Werbetreibende gewährleisten, um das Risiko überhöhter oder verzerrter Publikumsdaten zu begrenzen;
  • Anforderungen für die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an Mediendienstanbieter und Online-Plattformen festlegen, um Transparenz und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.

Mehr Informationen und den weiteren Zeitplan finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission

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