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03.06.2024
Ein Jahr nach Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems hat das Europäische Patentamt (EPA) bereits mehr als 27.000 einheitliche Patente registriert. Im Durchschnitt gilt damit fast jedes vierte erteilte europäische Patent (23 Prozent) in allen 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten, auch Deutschland. Diese Quote nimmt stetig zu. Besonders groß ist der Anstieg bei Patenten, die von Dänemark oder Polen aus (jeweils fast 50 Prozent) und von Spanien aus (rund 40 Prozent) registriert werden. Die meisten Patente werden für Medizintechnik (31 Prozent), Tiefbau (6 Prozent) und Verkehr (5 Prozent) erteilt.
Teil des neuen Patentsystems war auch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC). Es ist für Einheitspatente und bestehende europäische Patente zuständig und soll den Unternehmen helfen, ihre Patentrechte wirksamer durchzusetzen zu können.
Wirkung des Einheitspatents
Das europäische Einheitspatent, das im Juni 2023 eingeführt wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der Vollendung des europäischen Binnenmarkts für Patente und hat sich zu einem entscheidenden Faktor für die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU entwickelt. Das System erleichtert es Unternehmen, ihre Innovationen zu schützen, indem es eine zentrale Anlaufstelle für die Erlangung und Durchsetzung von Patenten in Europa bietet. Dadurch können die Unternehmen Kosten sparen und den Papier- und Verwaltungsaufwand verringern. Durch die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts werden auch Patentstreitigkeiten weniger aufwändig und teuer, während gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöht wird.
Teilnehmende Mitgliedstaaten
Derzeit nehmen 17 EU-Mitgliedstaaten am Einheitspatentsystem teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden. Auf sie entfallen etwa drei Viertel des BIP der EU. Das System ist auch für andere Mitgliedstaaten offen. In Kürze wird Rumänien das 18. teilnehmende Mitglied sein.
Die Kommission beabsichtigt außerdem, das System durch ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat (SPC) weiter zu stärken. Es ermöglicht eine einheitliche Erweiterung der Patentrechte für bestimmte zugelassene Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel.
Hintergrund
Das Einheitspatent-System basiert auf zwei EU-Verordnungen (der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz und der Verordnung über die einheitliche Patentsprache) sowie auf einem internationalen Übereinkommen zwischen den EU-Ländern zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts. Das Abkommen wurde Anfang 2023 ratifiziert, so dass das Einheitspatentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft treten konnte.
Die Patentanmeldungen werden vom Europäischen Patentamt (EPA) verwaltet. Um ein einheitliches Patent zu erhalten, meldet ein Anmelder zunächst ein europäisches Patent nach den üblichen Regeln und Verfahren des EPA an. Nach der Erteilung des europäischen Patents kann der Patentinhaber innerhalb eines Monats nach der Erteilung beim EPA beantragen, dem Patent einheitliche Wirkung zu verleihen. Das führt dazu, dass ein einheitliches Patent in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt - ohne zusätzliche Validierungs-Anforderungen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Websiten:
Website des einheitlichen Patentsystems der Kommission
EPA-Website zum einheitlichen Patentsystem
Website des Einheitlichen Patentgerichtes
Quelle: Europäische Kommission