Verlängerung EU-Konsultation für KI-Verhaltenskodex
Das Enterprise Europe Network informiert:
04.09.2024
Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz verlängert diese Konsultation mehrerer Interessengruppen zu vertrauenswürdigen KI-Modellen für allgemeine Zwecke im Zusammenhang mit dem KI-Gesetz.
Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz ruft erneut alle Stakeholder dazu auf, an der Konsultation für einen Verhaltenskodex für KI zu allgemeinen Zwecken teilzunehmen.
Insbesondere sind Beiträge von allen Interessengruppen mit einschlägigem Fachwissen und Perspektiven, insbesondere von Akademikern, unabhängigen Experten, Branchenvertretern wie Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke oder nachgelagerten Anbietern, die das KI-Modell für allgemeine Zwecke in ihr KI-System integrieren, Organisationen der Zivilgesellschaft, Organisationen von Rechteinhabern und Behörden gefragt.
Im Verhaltenskodex sollen die Regeln für Anbieter von KI für allgemeine Zwecke sowie für systemische Risiken im Einsatz solcher KI erstellt werden. Damit reagiert das Amt für KI auf den am 1. August in Kraft getretenen AI-Act, der die Anwendung des KI-Verhaltenskodexes zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorschreibt.
Das Formular zur Konsultation ist in englischer Sprache auszufüllen und in drei Abschnitte gegliedert:
- Allzweck-KI-Modelle: Transparenz- und Urheberrechtsbestimmungen
- Allzweck-KI-Modelle mit systemischem Risiko: Risikotaxonomie, -bewertung und -minderung
- Überprüfung und Überwachung der Verhaltenskodizes für universelle KI-Modelle
Das Amt für KI wird aus den eingereichten Empfehlungen und Antworten einen ersten Entwurf des Verhaltenskodex ausarbeiten und eine Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse veröffentlichen. Die Konsultation ist bis zum 18. September 2024, 18:00 Uhr (MEZ) geöffnet.
Zur Konsultation gelangen Sie hier: EUSurvey - Survey (europa.eu)
Quelle: Europäische Kommission
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