Q&A der Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Enterprise Europe Network informiert:
19.08.2024

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.  

Die Kommission hat jetzt eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. Das ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen besser nutzbar zu machen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern. 
In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.

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Quelle: Europäische Kommission

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