EU-Konsultation: Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Das Enterprise Europe Network informiert:
30.08.2024

In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Diese Ungleichgewichte bei der Verhandlungsmacht haben mit hoher Wahrscheinlichkeit unlautere Handelspraktiken zur Folge, wenn bei einem Verkauf größere und mächtigere Handelspartner versuchen, bestimmte für sie vorteilhafte Praktiken oder vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund müssen EU-Mitgliedsstaaten seit November 2021 die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel flächendeckend umsetzen. In Deutschland ist in diesem Kontext am 9. Juni 2021 das Agra-rOLkG in Kraft getreten.

Das EU-Recht umfasst einen Mindeststandard für den Schutz von Landwirten und kleinen und mittleren Lieferanten gegen unlautere Handelspraktiken. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durften die Mitgliedstaaten das Schutzniveau anheben. In Deutschland ist dies punktuell der Fall. Die Richtlinie enthält eine Liste von 16 unlauteren Handelspraktiken, wovon zehn gänzlich verboten sind (Schwarze Liste), und sechs im Falle einer vorherigen Zustimmung beider Parteien zulässig sein können (Graue Liste).

Die EU-Kommission möchte nun die Richtlinie drei Jahre nach Anwendung bewerten und einschätzen, wie sie sich in den ersten Jahren ihrer Anwendung praktisch auf Unternehmen ausgewirkt hat.

Bis zum 27. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, anonym an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen. 
Hier gelangen Sie zur Konsultation: EUSurvey - Survey (europa.eu)

Quelle: Europäische Kommission

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