Quelle: Energie & Management Powernews , 07. Dezember 2022
Der Nationale Wasserstoffrat unterstreicht die Notwendigkeit, ausreichend Anlagen zur Wasserstoffspeicherung bereitzustellen. Investitionsanreize müssten jetzt gesetzt werden.
Gerade bei steigenden Wasserstoffimporten seien großvolumige Speicherlösungen unverzichtbar, erklärt der Rat in einer Stellungnahme vom 6. Dezember. Deutschland habe mit seinen bestehenden Kavernenspeichern, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, beste Ausgangsbedingungen zur Speicherung von Wasserstoff. Jedoch sei es bereits jetzt erforderlich, die staatliche Unterstützung auf den Weg zu bringen, um Investitionen in die Umrüstung auf Wasserstoffspeicher anzureizen. Bis zum Jahr 2030 rechnet der Nationale Wasserstoffrat mit einem Wasserstoffspeicherbedarf von mindestens 5 Mrd. kWh, der danach noch deutlich ansteigen wird.
Das Zeitfenster für wichtige Investitionsentscheidungen schließe sich bereits Mitte dieses Jahrzehnts, betont das Gremium mit Blick auf die Dauer der Genehmigungsverfahren und die Umrüstung bestehender Erdgasspeicher von mindestens fünf Jahren.
In seiner veröffentlichten Stellungnahme geht der Rat davon aus, dass die bestehenden Erdgas-Speicherkapazitäten zumindest bis 2025 zum Großteil zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit auf dem Erdgasmarkt benötigt werden. Ab 2025 rechnet das Gremium mit einer mit dem Gasverbrauch synchron abnehmenden Reduktion des Speicherbedarfs für Erdgas. Als Begründung führt es die Zielvorgaben der Europäischen Kommission, den Gasverbrauch zu senken (bis 2023 um 15 Prozent), an.
Sollte sich das politisch vorgegebene Niveau zur Erdgas-Versorgungssicherheit erhöhen, befürchtet der Nationale Wasserstoffrat einen Zielkonflikt: Auf der einen Seite stünden die bestehenden Kavernenspeicher zur Sicherung der Erdgasversorgung, auf der anderen Seite gäbe es die Notwendigkeit, diese Kavernenspeicher auf Wasserstoff umzurüsten. Der Neubau von Kavernen zur Speicherung von Wasserstoff sei in diesem Zusammenhang dann zwingend erforderlich.
Um ein geeignetes Investitionsklima für Wasserstoffspeicher zu schaffen, rät der Nationale Wasserstoffrat zu einem Stufenplan mit folgenden konkreten Maßnahmen vor 2024:
- Verstärken der finanziellen Unterstützung in Form von Förderprogrammen für die Umrüstung bestehender Kavernen beziehungsweise den Neubau von Wasserstoffspeicheranlagen. Die Förderungen sollten dabei sowohl als Anschubfinanzierung greifen, als auch den Betrieb der Anlagen stützen.
- Verkürzen der Genehmigungsverfahren analog zum LNG-Beschleunigungsgesetz.
- Pilotanlagen sollen befristete und verlässliche Ausnahmeregelungen erhalten.
- Einführung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoff-Speicherprojekte, um ein Regulierungs- und Zugangsregime für Speicher zu schaffen, das Investitionen anreizt
Für die Zeit vor 2030 empfiehlt der Rat folgende Maßnahmen:
- Befreiung von der Erhebung etwaiger Entry- und Exit-Entgelte und Umlagen der angebundenen Wasserstoffnetze bei der Nutzung von Wasserstoffspeichern.
- Befreiung von Stromnetzentgelten für den verbrauchten grünen Strom zur Einspeicherung.
Die achtseitige Stellungnahme "Wasserstoffspeicher-Roadmap 2030 für Deutschland" stellt der Nationale Wasserstoffrat auf seiner Internetseite zum Download bereit.
Autorin: Davina Spohn
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Das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) setzt sich bei der Aktualisierung der NWS für eine stärkere Berücksichtigung bayerischer Positionen ein und erarbeitete auf Basis eines mehrstufigen Konsultationsprozess mit 35 Akteuren aus dem Wasserstoffbündnis Bayern ein Impulspapier. Das Impulspapier zur Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie steht auf der Seite des Zentrums Wasserstoff.Bayern zum Download bereit.