Quelle: Energie & Management Powernews, 19. September 2022
Seit dem 15. September können Anträge für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) gestellt werden. Sowohl neue als bestehende Netze können Fördergelder erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15. September in Kraft getreten. Damit können nun auch Anträge gestellt werden, teilte das Bafa mit. Mit Inkrafttreten der BEW wird die Förderbekanntmachung zu Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 vom 11. Dezember 2019 (WNS 4.0) aufgehoben.
Auf die BEW hat die Branche knapp zwei Jahre gewartet. Zuletzt fehlte noch die beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU. Diese kam Anfang August. Bis Mitte 2028 können nun Betreiber von Fernwärmenetzen die Beihilfen zum Umbau auf umweltfreundlichere Energiequellen und zum Neubau nutzen.
Mit dem Förderprogramm soll laut Bundeswirtschaftsministerium Fernwärme zunehmend aus erneuerbaren Energien und aus Abwärme industrieller Prozesse erzeugt werden. Zudem soll das Fernwärmenetz ausgebaut werden.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke, Vereine oder Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. Der Umbau der Wärmeversorgung soll neben dem Förderprogramm flankiert werden mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentralem Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Auf der Homepage des Bafa finden Interessierte weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) , unter anderem Merkblätter, Ansprechpartner und Informationen zu den Anträgen.
Autorin: Heidi Roider